Förderungen

Förderungen bei Sanierung: Ein Weg zu Ihrem Traumhaus

Aktuelle Förderungen – Sanierung

Die Sanierung von Wohngebäuden ist ein wichtiger Schritt, um Energiekosten zu senken, den Wohnkomfort zu erhöhen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Hier gibt es verschiedene Förderprogramme, die Eigentümer und Bewohner bei der energetischen Sanierung unterstützen. Sie bieten eine großartige Gelegenheit, den Traum vom alten, aber modernen und nachhaltigen Haus zu verwirklichen.

6 Min.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, dass verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützt. Im Januar 2024 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie für die BEG EM (Energieeffizienzmaßnahmen) eingeführt. Das Hauptziel der BEG ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und damit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Die BEG umfasst vier Teilprogramme

  • Wohngebäude (BEG WG) – Sanierung von Wohngebäuden
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden
  • Klimafreundlicher Neubau (BEG KfN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Hier sind die grundlegenden Schritte, um Zugang zu den BEG-Förderungen zu erhalten

  • Planung und Beratung 
    Vor Umsetzung der Maßnahme ist es ratsam, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Energieeffizienz-Experte kann helfen, die richtigen Maßnahmen für das Gebäude zu identifizieren und den Förderbedarf zu ermitteln. Energieeffizienz-Experten verfügen über spezifisches Wissen und Qualifikationen im Bereich der energetischen Gebäudesanierung. Sie sind mit den neuesten Technologien, Materialien und Methoden vertraut, um den Energieverbrauch zu reduzieren.
  • Antragstellung 
    Nach der Planung kann der Förderantrag gestellt werden. Die Anträge werden entweder bei der KfW oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht, je nach Art der Maßnahme. 
  • Umsetzung der Maßnahmen 
    Sobald der Antrag genehmigt ist, kann mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Die Arbeiten müssen zwingend gemäß den Förderbedingungen durchgeführt werden. 
  • Nachweis und Abrechnung 
    Nach Abschluss der Maßnahmen muss die ordnungsgemäße Durchführung nachgewiesen werden. Dazu gehören Rechnungen, Fotos und ggf. ein Energieausweis. Die Abrechnung erfolgt über die KfW oder das BAFA. 
  • Auszahlung der Fördermittel 
    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden die Fördermittel ausbezahlt.

Die Förderstufen und ihre Anforderungen

Die BEG unterstützt Eigentümer und Bewohner bei der energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude. Dazu gehören Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung und Fachplanung sowie systemische Sanierungen zu einem Effizienzhaus.

Voraussetzung für die Fördermittel ist, dass das Bestandsgebäude älter als fünf Jahre ist. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Förderprogramme (BEG WG/NWG und BEG EM) ist nicht möglich.

Welches Förderprogramm die beste Option ist, kann ein Energieeffizienz-Experte unter Berücksichtigung der Gegebenheiten feststellen. Hier werden dann die Kosten, Fördersummen und Einsparpotenziale bei einer schrittweisen Sanierung der Komplettsanierung gegenübergestellt.

Wohngebäude (BEG WG/NWG) – Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäude

Hier werden energetische Maßnahmen von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gefördert. Wohngebäude müssen mindestens die Effizienzhausstufe 85 und Nichtwohngebäude die Effizienzhausstufe 70 erreicht werden. Kommunen können sich für einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine reine Zuschussförderung entscheiden.

Programme der KfW

  • BEG-Wohngebäude (WG, 261)
  • BEG-Nichtwohngebäude (NWG, 263)
  • BEG-Kommune Kredit (264)
  • BEG-Kommune Zuschuss (464)

Die max. Kredithöhen bei einer Komplettsanierung

 Effizienzhaus/Effizienzgebäude
BEG-Wohngebäude (261)Förderfähige Kosten, 
max. 120.000 € / Wohneinheit
max.150.000 € / Wohneinheit (gleichzeitig: Erreichen der EE-Klasse)
BEG NWG (263)Förderfähige Kosten
max. 2.000 € / m² NGF, max. 10 Mio. € / Vorhaben

Der jeweilige Tilgungszuschuss richtet sich in der Höhe nach der umgesetzten EH-Stufe.

Weitere Tilgungsboni sind möglich

  • für das Erreichen der erneuerbaren Energien (EE)-Klassen oder alternativ für die Nachhaltigkeitszertifizierung QNG.
  • für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“, d. h. das Gebäude gehört hinsichtlich des energetischen Standards zu den 25 Prozent der schlechtesten Gebäude in Deutschland.
  • für die serielle Sanierung von Wohngebäuden, d. h. die Sanierung von Dach und Fassade mit großflächigen vorfabrizierten Modulen. 

Fördermittel für Fachplanung und Baubegleitung

Für die Fachplanung und Baubegleitung ist zwingend ein Energieeffizienz-Experte einzubeziehen. Die Baubegleitung unterstützt die KfW mit einem Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Kommunen erhalten hier einen Zuschuss.

ImmobilieKreditbetragTilgungszuschuss
BEG-WG (261)
Ein- und Zweifamilienhaus
Doppelhaushälfte und Reihenhaus
10.000 €/Vorhaben
Zuschuss 5 %
50 %, max. 5.000 €
BEG-WG (261)
Eigentumswohnung (mind. 3 WE im Geb.)
4.000 € / WE max. 40.000 € / Vorhaben50 %, max. 2.000 € / WE max. 20.000 € / Vorhaben
BWG-WG (261)
Mehrfamilienhaus
4.000 € / WE max. 40.000 € / Vorhaben50 %, max. 2.000 € / WE max. 20.000 € / Vorhaben
BEG-NWG (263)
Nichtwohngebäude
max. 10 € / m² NGF max. 40.000 € / Vorhaben50 %, max. 20.000 € / Vorhaben

Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- oder Nichtwohngebäuden

Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden führen, werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert. Bei dieser Förderung ist ebenfalls die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich, 

Gefördert werden z.B.

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
  • Anlagentechnik
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung
  • Fachplanung und Baubegleitung durch den EEE

Die prozentuale Bezuschuss hängt immer von der Maßnahme ab. Der Einbau einer Wärmepumpe kann z. B. mit bis zu 40 % der Kosten bezuschusst werden, Maßnahmen an der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Türen) dagegen nur mit 20 %.

Max. förderfähige Kosten / Kalenderjahr

ImmobilieFörderfähige Kosten

BEG-Einzelmaßnahmen

Wohngebäude

Max. 60.000 € / Wohneinheit, aber max. 600.00 € / Gebäude

BEG-Einzelmaßnahmen

Nichtwohngebäude

max.1.000 € / m² NGF, max. 5 Mio. €

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