Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein umfassendes Förderprogramm, dass verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebereich unterstützt. Im Januar 2024 wurde die überarbeitete Förderrichtlinie für die BEG EM (Energieeffizienzmaßnahmen) eingeführt. Das Hauptziel der BEG ist es, die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu reduzieren und damit sowohl die nationalen als auch die europäischen Energie- und Klimaziele bis 2030 zu erreichen.
Die BEG unterstützt Eigentümer und Bewohner bei der energetischen Sanierung ihrer Wohngebäude. Dazu gehören Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung und Fachplanung sowie systemische Sanierungen zu einem Effizienzhaus.
Voraussetzung für die Fördermittel ist, dass das Bestandsgebäude älter als fünf Jahre ist. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme beider Förderprogramme (BEG WG/NWG und BEG EM) ist nicht möglich.
Welches Förderprogramm die beste Option ist, kann ein Energieeffizienz-Experte unter Berücksichtigung der Gegebenheiten feststellen. Hier werden dann die Kosten, Fördersummen und Einsparpotenziale bei einer schrittweisen Sanierung der Komplettsanierung gegenübergestellt.
Hier werden energetische Maßnahmen von der KfW mit einem zinsgünstigen Kredit und einem zusätzlichen Tilgungszuschuss gefördert. Wohngebäude müssen mindestens die Effizienzhausstufe 85 und Nichtwohngebäude die Effizienzhausstufe 70 erreicht werden. Kommunen können sich für einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder eine reine Zuschussförderung entscheiden.
Die max. Kredithöhen bei einer Komplettsanierung
Effizienzhaus/Effizienzgebäude | |
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BEG-Wohngebäude (261) | Förderfähige Kosten, max. 120.000 € / Wohneinheit max.150.000 € / Wohneinheit (gleichzeitig: Erreichen der EE-Klasse) |
BEG NWG (263) | Förderfähige Kosten max. 2.000 € / m² NGF, max. 10 Mio. € / Vorhaben |
Der jeweilige Tilgungszuschuss richtet sich in der Höhe nach der umgesetzten EH-Stufe.
Weitere Tilgungsboni sind möglich
Für die Fachplanung und Baubegleitung ist zwingend ein Energieeffizienz-Experte einzubeziehen. Die Baubegleitung unterstützt die KfW mit einem Kreditbetrag und Tilgungszuschuss. Kommunen erhalten hier einen Zuschuss.
Immobilie | Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
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BEG-WG (261) Ein- und Zweifamilienhaus Doppelhaushälfte und Reihenhaus | 10.000 €/Vorhaben Zuschuss 5 % | 50 %, max. 5.000 € |
BEG-WG (261) Eigentumswohnung (mind. 3 WE im Geb.) | 4.000 € / WE max. 40.000 € / Vorhaben | 50 %, max. 2.000 € / WE max. 20.000 € / Vorhaben |
BWG-WG (261) Mehrfamilienhaus | 4.000 € / WE max. 40.000 € / Vorhaben | 50 %, max. 2.000 € / WE max. 20.000 € / Vorhaben |
BEG-NWG (263) Nichtwohngebäude | max. 10 € / m² NGF max. 40.000 € / Vorhaben | 50 %, max. 20.000 € / Vorhaben |
Einzelmaßnahmen, die zur Verbesserung des energetischen Niveaus von Bestandsgebäuden führen, werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert. Bei dieser Förderung ist ebenfalls die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich,
Gefördert werden z.B.
Die prozentuale Bezuschuss hängt immer von der Maßnahme ab. Der Einbau einer Wärmepumpe kann z. B. mit bis zu 40 % der Kosten bezuschusst werden, Maßnahmen an der Gebäudehülle (Wärmedämmung, Fenster, Türen) dagegen nur mit 20 %.
Immobilie | Förderfähige Kosten |
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BEG-Einzelmaßnahmen Wohngebäude | Max. 60.000 € / Wohneinheit, aber max. 600.00 € / Gebäude |
BEG-Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude | max.1.000 € / m² NGF, max. 5 Mio. € |
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