Wertgutachten – Immobilienbewertung
Zuverlässige Wertermittlung Ihrer Immobilie
Wir wissen: Ihre Immobilie ist Ihnen viel wert.
Aber welchen Wert hat sie wirklich? Es ist gut zu wissen, wie sachkundige Immobilienexperten Ihr Objekt bewerten. Nur so können Sie bei einem Verkauf oder einer Vermietung marktgerechte Preise erzielen.
Wir unterstützen Sie gerne und bewerten Ihre Immobilie. Unsere Wertermittlung gibt Aufschluss darüber, in welcher Preisregion Sie sich bewegen – und mit welchen Maßnahmen Sie ggf. den Wert noch steigern können. Ein Wertgutachten hilft Ihnen mit einer realistischen Immobilienbewertung beim Hausverkauf.
Es ist wichtig, dass Sie den Wert Ihrer Immobilie kennen. Warum, erfahren Sie hier:
- Verkauf:
Wenn Sie über einen Verkauf nachdenken, ist eine fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks die Grundlage für Ihren Verkaufserfolg. Nur so kann der optimale Verkaufspreis festgelegt – und später auch erzielt – werden. - Sicherheit:
Eine Wertermittlung vom Experten bringt Ihnen Sicherheit und eine professionelle Argumentationsgrundlage bei Bankgeschäften, Versicherungsabschlüssen oder für das Finanzamt. - Scheidung:
Im Falle einer Scheidung soll eine Immobilie oft schnell und zum besten Preis verkauft werden. Auch hier ist eine Wertermittlung die Basis für eine reibungslose Abwicklung. - Vererbung:
Beim Thema Vererbung können unnötige Konflikte vermieden werden, wenn von Anfang an der Marktwert der Erbimmobilie festgelegt ist.
Folgende Unterlagen werden für eine sachgerechte Immobilienbewertung benötigt:
- aktueller Grundbuchauszug (unbedingt erforderlich sind Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II),
- Auszug aus der Liegenschaftskarte / Lageplan des Grundstücks und der Nachbargrundstücke (erhältlich beim Vermessungs- und Katasteramt),
- Bau- und Umbaugenehmigungen (kann vom Sachverständigen durch Bauakteneinsicht besorgt werden)
- Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten im geeigneten Maßstab (z.B. 1:50, 1:100)
- Baubeschreibung
- Berechnung der Wohn- bzw. Nutzflächen
- Berechnung der Bruttogrundflächen (BGF nach DIN 277)
- Erschließungskostenbeitragsbescheid (kann vom Sachverständigen bei der zuständigen Stelle eingeholt werden)
- Altlastennachweis (kann vom Sachverständigen bei der zuständigen Stelle eingeholt werden),
- Mietvertrag (wenn vermietet),
- Kaufvertrag (sofern ein solcher aus den letzten 5 Jahren vorliegt)
- Energieausweis
- Angaben über erfolgte Modernisierungen
Sofern durch den Sachverständigen Unterlagen eingeholt werden sollen, ist neben dem Auftrag die Erteilung einer Vollmacht erforderlich.
Wertgutachten Kosten
Die Kosten eines Wertgutachtens richten sich nach Aufwand und Schwierigkeitsgrad. Das Honorar des Sachverständigen wird zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart. Für Komplettgutachten werden Honorare ungefähr 0,5 Prozent bis 1,0 Prozent des Immobilienwertes berechnet.
Der Bundesverband Deutscher Sachverständiger empfiehlt eine Orientierung des Wertgutachten-Honorars an den Bestimmungen des früher geltenden § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2002), die am 18. August 2009 durch die inhaltlich anders gestaltete HOAI 2009 außer Kraft gesetzt wurde.
„Normalstufe“ und „Schwierigkeitsstufe“
§ 34 HOAI 2002 unterscheidet Honorare nach „Normalstufe“ und „Schwierigkeitsstufe“. Zu einem erhöhten Honorar in der „Schwierigkeitsstufe“ berechtigten gemäß § 34 Absatz 5 HOAI 2002 beispielsweise
die Wert-Berücksichtigung von Erbbau-, Nießbrauchs- und Wohnrechten,
unterschiedliche Grundstücks-Nutzungsarten,
die Berücksichtigung von Schadensgraden oder
besondere Erschwernisse wie Unfallgefahren.