Erschütterungsmessungen

Aufzeichnungen mit dem Datenlogger

In Ihrem direkten Umkreis finden beispielsweise

  • Bau- oder Umbauarbeiten
  • Ramm- und Abbrucharbeiten
  • Rüttelarbeiten
  • usw.

statt und Ihre Schränke wackeln?

Erschütterungsmessungen im Bauwesen gemäß DIN 4150

Im Rahmen vieler Bauvorhaben entstehen Erschütterungen, die je nach Intensität und der Beschaffenheit des Untergrundes auf Menschen und umgebende Bauwerke Einfluss nehmen können. Vor allem Schäden an nah angrenzenden Bauwerken sind mögliche Folgeerscheinungen.

Um Regressforderungen zu begegnen, werden zunehmend normgerechte Erschütterungsmessungen (DIN 4150, DIN 45669) in Kombination mit parallel durchgeführten Beweissicherungsverfahren im Baustellenbereich und im Bereich der angrenzenden Bebauung ausgeführt.

Nach DIN 4150 wird unterschieden:

  • Einwirkung auf Menschen in Gebäuden (DIN 4150, Teil 2)
  • Einwirkung auf bauliche Anlagen (DIN 4150, Teil 3)
  • Anwendungsbereiche / Erschütterungsquellen
  • Bauarbeiten (Verdichtungsarbeiten im Erdbau, Schlag- und Vibrationsrammungen im Spezialtiefbau, Abbrucharbeiten, Sprengungen)
  • Verkehrsbelastung (Schienenverkehr und Schwerverkehr über Störstellen)
  • Industrie und Handwerk (Großmaschinen für Metall- und Holzbearbeitung)

Wie funktionieren die Beweissicherung mit Datenlogger?

Mit dem Datenlogger haben wir für Sie ein kleines, hoch modernes Gerät, ausgestattet mit hochauflösender Sensorik und revolutionärer, digitaler Technologie an der Hand, um Schwingungen, Bewegungen etc. sicher aufzuzeichnen und zu analysieren. Wir können damit selbst geringe Vibrationen oder Erschütterungen sowie Lageänderungen, Luftfeuchtigkeiten und Lufttemperaturen messen, dokumentieren, und verifizieren. Der kleine, patentierte Speicher ermöglicht zudem die Aufzeichnung von Messwerten bereits VOR Auftreten eines z.B. Schock-Ereignisses.

Der vom Computer unabhängige Betrieb zur Aufnahme der Messungen ist einer der Vorteile, die unser Datenlogger gegenüber anderen Datenerfassungssystemen hat. Vor allem ist er auch wesentlich effektiver, präziser und zuverlässiger als periodische, manuelle Messungen. Der Datenlogger erfüllt alle Aufgaben gerichtsfest und spart Zeit und Kosten, denn meistens sind nur wenige Durchläufe nötig, um das Ziel zu erreichen.

Nach den Messungen werden die auf dem Chip gespeicherten Informationen zur Analyse auf unseren Computer übertragen und Sie bekommen eine rechtlich fundierte Dokumentation von uns.

Ihre Vorteile
  • Die Datenmessung erfolgt unter Begleitung unseres öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
  • Nachweisliche Daten in der Dokumentation sind ein wichtiges Instrument für Sie, um vor Gericht bei späteren, eventuellen Streitigkeiten durch Beschädigungen etc. Regressansprüche stellen zu können
  • Wir sind in der Lage, kurzfristig den Datenlogger in unserem regionalen Umkreis aufzubauen

Warum Sie sich für uns entscheiden sollten?

Die Datenmessung erfolgt unter Begleitung unseres öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und ist durch die nachweislichen Daten in der Dokumentation ein wichtiges Instrument für Sie, um vor Gericht bei späteren, eventuellen Streitigkeiten durch Beschädigungen etc. Regressansprüche stellen zu können.

Wir sind in der Lage, kurzfristig den Datenlogger in unserem regionalen Umkreis aufzubauen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.

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Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Matthias Gerdom

Telefon: 05472 9543099
E-Mail: anfrage@bauing-gerdom.de

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